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VGH Hessen, 19.07.1982 - VI OE 23/81 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 08.06.1989 - 6 UE 2608/86
Unterrichtsgeldfreiheit: Unangemessenes Hinauszögern des Studienabschlusses
Die Klage auf Gewährung von Unterrichtsgeldfreiheit ab dem Sommersemester 1986 ist als Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 2. Alternative VwGO) statthaft, denn der Kläger begehrt den Erlaß eines von der Beklagten mit Bescheid vom 13. Februar 1986 abgelehnten Verwaltungsaktes (Urteile des Senats vom 12. Oktober 1981 -- VI OE 42/80 --; vom 21. Juni 1982 -- VI OE 11/82 --; vom 19. Juli 1982 -- VI OE 23/81 --, HessVGRspr. - VGH Hessen, 06.06.1988 - 6 TH 2114/88
Studiengebühr bei Überschreitung der Förderungshöchstdauer im Falle eines …
Der Senat hat zwar in seinem Urteil vom 19. Juli 1982 - VI OE 23/81 - (Hess.VGRspr. 1983, 3) entschieden, daß beide Studiengänge eines genehmigten Doppelstudiums als nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Unterrichtsgeld- und Lernmittelfreiheit - GULE - ohne weiteres unterrichtsgeldfreies Erststudium anzusehen sind.